Rechtsprechung
VK Düsseldorf, 29.06.2005 - VK-10/2005-L, VK-10/2005-Z |
Volltextveröffentlichungen (5)
- nrw.de
§§ 7 Nr. 5 c VOL/A; § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A; 97 Abs. 1 GWB; § 115 Abs. 2 GWB
Vergabe von Abschleppaufträgen und damit verbundenen Dienstleistungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Europaweite Bekanntgabe eines Vergabeverfahrens für Abschleppaufträge und damit verbundene Dienstleistungen als Verhandlungsverfahren; Antrag auf Gestattung einer Zuschlagserteilung; Erhebung des Nachprüfungsantrages bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis; Begriff ...
- Wolters Kluwer
Vergabe durch Verhandlungsverfahren nach Aufhebung des offenen Verfahrens; Ausschluss wegen des Verdachts wettbewerbsbeschränkender Absprachen; Abgabe von Angeboten sowohl für die eigene Firma als auch für eine unter Beteiligung dieser Firma gebildete Bietergemeinschaft ...
- Wolters Kluwer
Nachprüfung der Aufhebung eines offenen Vergabeverfahrens mangels Vorliegens eines den Ausschreibungsbedingungen entsprechenden Angebots; Antrag der Vergabestelle auf Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung; Voraussetzungen der besonderen Dringlichkeit bei Vergabe ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
Verfahrensgang
- VK Düsseldorf, 29.06.2005 - VK-10/2005-L, VK-10/2005-Z
- OLG Düsseldorf, 08.07.2005 - Verg 42/05
- OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - Verg 42/05
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - Verg 42/05
Ausschluss eines Bieters wegen einer schweren Verfehlung
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 29. Juni 2005 (VK - 10/2005-L) bis zur Beschwerdeentscheidung zu verlängern, wird abgelehnt. - VK Düsseldorf, 13.03.2006 - VK-08/06
Anforderungen an die Eignungsbewertung als Ermessensentscheidung
Auch die Beschlüsse der Vergabekammer Düsseldorf (Beschluss vom 29.06.2005, Az.: VK-10/2005-L) und des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 28.07.2005, Az. VII Verg 42/05), die in seinerzeitigem Vergabeverfahren des Polizeipräsidenten ###### im Jahr 2004 erwirkt worden seien, seien in diesem Zusammenhang unbeachtlich.Dass diese Bewertung im Rahmen des Beurteilungsspielraumes liegt, ist schon den Ausführungen sowohl der Kammer in der Begründung ihres Beschlusses vom 29.06.2005, Az.: VK - 10/2005-L, als auch den Ausführungen des OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 28.07.2005, Az.: Verg 42/05, in dem Nachprüfungsverfahren der Ausschreibung des Polizeipräsidiums ###### im Jahr 2004 zu entnehmen.
- VK Düsseldorf, 13.03.2006 - VK-8/06
Vergabe von Leistungen des Abschleppens, Unterbringens, der Pflege und …
Auch die Beschlüsse der Vergabekammer Düsseldorf (Beschluss vom 29.06.2005, Az.: VK-10/2005-L) und des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 28.07.2005, Az. VII Verg 42/05), die in seinerzeitigem Vergabeverfahren des Polizeipräsidenten xxxx im Jahr 2004 erwirkt worden seien, seien in diesem Zusammenhang unbeachtlich.
Rechtsprechung
VK Arnsberg, 27.07.2005 - VK-10/2005 |
Volltextveröffentlichung
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)